Arbeitsrecht


Bei Ärger mit Ihrem Arbeitgeber können Sie jammern oder KLAGEN.
  • Wir klagen gegen Kündigungen. Und wenn es um eine Abfindung geht, holen wir bei den Verhandlungen für Sie heraus, was herauszuholen ist. Wir können jedoch auch - bevor es zum Streit kommt -, mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln oder Sie beraten.
  • Wir überprüfen Ihre Urlaubsansprüche und Ihr Zeugnis.
  • Wir beraten Sie, wenn Ihr Gehaltsabrechnung nicht stimmt und das Weihnachtsgeld gestrichen wird.
  • Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag, damit Sie nach der Unterschrift keine bösen Überraschungen erleben.
  • Wir vertreten Betriebsräte z. B. wenn es um Beteiligungs- und Mitbestimmungsrecht geht.

Auch die Probleme von sog. Freiberuflern oder Scheinselbständigen können wir lösen.


02.03.2000 mp/a